Ausländerklausel

Ausländerklausel
Ausländerklausel
 
Sport: Bestimmung einiger nationalen Sportfachverbände, die besagt, wieviel ausländische Spieler in Spielen einer Mannschaft unter Beachtung der Vorschriften der internationalen zuständigen Verbände mitwirken dürfen (neugefasst seit der Saison 1996/97). So dürfen z. B. im Eishockey in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) eine beliebige Anzahl von Spielern aus EU-Staaten eingesetzt werden, jedoch nur maximal drei Aktive gleichzeitig aus dem nichteuropäischen beziehungsweise Nicht-EU-Bereich. Ähnliches trifft im Fußball auf die Bundesliga und Zweite Bundesliga zu (maximal sechs Aktive gleichzeitig aus dem nichteuropäischen beziehungsweise Nicht-EU-Bereich). Im Handball und Volleyball dürfen beliebig viele Spieler aus EU-Staaten eingesetzt werden, aber nur zwei aus dem Nicht-EU-Bereich. Im Hockey gibt es keine Ausländerklausel - Ausländerklauseln (modifiziert) gibt es darüber hinaus auch in Sportarten wie Rugby, Schach und Kunstturnen.

Universal-Lexikon. 2012.

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